Neues Fördertool der Film- und Medienstiftung NRW

14.02.2025

Die Film- und Medienstiftung NRW bring einen neuen Fördertopf an den Start: Games und interaktive Anwendungen, die einen kreativen Beitrag leisten, Desinformationen im Netz einzudämmen, können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent. Einreichungen sind bis zum 31. März 2025 möglich. Alle Informationen zur neuen Förderung gibt es hier.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Film- und Medienstiftung NRW stellen die neuen Fördermittel für digitale Spiele und interaktive Anwendungen bereit, die einen Schwerpunkt auf die Themen Desinformation, Hass- und Hetze legen oder die einen präventiven Ansatz im Sinne extremistischer, insbesondere islamistischer Bestrebungen verfolgen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden digitale Spiele und interaktive Anwendungen, die:

  • Werkzeuge zur Reflexion über das eigene Medienverhalten bieten: Spieler:innen lernen, ihre Informationsquellen und den Einfluss von Algorithmen kritisch zu hinterfragen
  • Empathie und Verständnis für die Dynamik von Desinformation fördern: Simulationen können zeigen, wie Fake News entstehen und sich verbreiten
  • Wissen über Plattformen und Algorithmen vermitteln: Phänomene wie Filterblasen, Echokammern und Manipulation werden verständlich
  • Strategien gegen Desinformation aufzeigen: Spieler:innen lernen, Fake News zu entlarven und kritisch zu denken
  • Gemeinschaftssinn und soziales Lernen fördern: Multiplayerspiele bieten Raum für Austausch, neue Perspektiven und gemeinsames Lernen
  • Starke Narrative nutzen, um komplexe Themen verständlich und motivierend zu vermitteln

Die Projekte sollen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext nutzbar sein.

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren und die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder zum Zeitpunkt der Auszahlung planen, diese dort zu errichten. Auch Projekte, die mit Vereinen oder Bildungseinrichtungen gemeinsam erarbeitet wurden oder werden, sind herzlich willkommen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Prototypenentwicklung. Anders als bei sonstiger Förderung werden über 50 Prozent der Entwicklungskosten übernommen. Für Projekte mit besonderem Präventionsfokus sind bis zu 80 Prozent der Produktionskosten möglich, maximal jedoch 100.000 Euro pro Einzelprojekt.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung NRW. Der Termin ist rechtzeitig mit der Film- und Medienstiftung NRW abzustimmen. Nach dem Gespräch wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.

Einreichtermin: Bis zum 31. März 2025 können die Anträge für diesen Förderaufruf eingereicht werden.

 

About the author

Achim
Achim
Achim Quinke ist Geschäftsführer der Kommunikationsagentur Quinke Networks und seit über 20 Jahren in der Games-Branche aktiv. Er betreibt das Karriere-Portal Games-Career (www.games-career.com).

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