Gute Nachrichten für Deutsche Spielehersteller, die das Förderprogramm des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Anspruch nehmen wollen. Die formalen Anforderungen für eine Games-Förderung wurden erheblich entschärft.
Bisher wurden projektbezogene Zuschüsse Dritter nicht als Eigenanteil berücksichtigt. Das BMVI akzeptiert nun, dass branchenübliche Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding, Vorschüsse aus Publisher-Verträgen und Vorbestellungen oder Mittel aus Early-Access-Phasen als Eigenanteil angerechnet werden. Dadurch ist es vor allem für kleinere und neu gegründete Studios wesentlich einfacher geworden, den für eine Förderung notwendigen Eigenanteil von 30 Prozent aufzubringen. Die neuen Regeln wurden unter Punkt 4. „Eigenanteil“ der „De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes“ verfasst, welche in Form eines FAQ hier als PDF einsehbar ist.
Da es unterschiedlichste Modelle des Crowdfundings gibt, weist das BMVI aber auch darauf hin, dass „… bei Einnahmen aus Crowdfunding-Kampagnen … das BMVI bzw. der Projektträger den jeweiligen Einzelfall …“ prüft. Es wird daher empfohlen, zur Erörterung des individuellen Einzellfalls, frühzeitig mit dem BMVI oder Projektträger zur Abklärung in Kontakt zu treten.
Auch Punkt 1.3.6 wurde ergänzt. Darin geht es um notwendige Verschiebungen im Finanzplan im Laufe des Projekts. Ab sofort ist dort nun zu lesen, dass „… Einzelpositionen um bis zu 20 Prozent … im Projektverlauf ohne Zustimmung … überschritten werden …“ dürfen, „… sofern diese Überschreitung durch entsprechende Einsparungen in anderen Einzelpositionen ausgeglichen werden kann.“
Daraus ergibt sich folgendes: „Nur im Falle einer notwendigen Verschiebung um mehr als 20 Prozent bedarf es der Prüfung und Zustimmung durch den Fördergeber vor Anforderung entsprechender Mittel.“