Neustart der Games-Förderung des Bundes

28.12.2024

© Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue, von der EU-Kommission notifizierte Games-Förderrichtlinie, sowie den Aufruf für die bundesweite Games-Förderung veröffentlicht. Damit können Unternehmen nach 20 Monaten Förderantragsstopp ab dem 30. Dezember 2024 wieder neue Anträge einreichen.

Seit Mai 2023 liegt die Games-Förderung des Bundes auf Eis: Die bewilligten Mittel waren aufgebraucht und das BMWK nahm keine weiteren Anträge mehr entgegen. Nun gibt es einen Neustart der Förderung, allerdings unter strengeren Vorgaben. Die wichtigsten Neuerungen auf einem Blick:

  • Auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinie können förderfähige Projekte mit einer Mindestprojektgröße von 300.000 Euro gefördert werden. Eine Kumulierung mit Landesmitteln ist nicht mehr möglich. Diese beiden Änderungen wurden notwendig, um eine Abgrenzung zu den Landesförderungen zu gewährleisten, da andernfalls eine Bundesförderung nicht erlaubt wäre.
  • Spieleentwicklungen mit förderfähigen Entwicklungskosten bis 900.000 Euro werden aus Haushaltsmitteln der Beauftragten für Kultur- und Medien (BKM) gefördert. Alle darüber hinausgehenden Spieleentwicklungen sowie Prototypen werden durch Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
  • Ohne Bundeshaushalt besteht zudem ab 2025 eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aufgrund der dadurch begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel musste auch eine Projektobergrenze festgesetzt werden. Diese liegt bei zwei Millionen Euro.
  • Augrund aktuell noch bestehender Einschränkungen der BMWK-Mittel, können noch keine Projekte gefördert werden, die eine Laufzeit über 2025 hinaus haben. Dennoch kann ein Antrag gestellt werden, so dass bei einer Änderung der Vorgaben kein zeitlicher Verzug entsteht. Zum Verständnis: Überjährige Projekte aus BKM-Mitteln (d.h. Projektgrößen bis 900.000 Euro) sind jedoch möglich.
  • Die Förderquote richtet sich künftig nach der Unternehmensgröße. Für große Unternehmen beträgt die Förderquote maximal 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 45 Prozent und für Start Ups maximal 50 Prozent. Voraussetzungen für die Förderung sind ein Kulturtest und ein verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wichtige Informationen zum Neustart der Förderung sind hier erhältlich. Allgemeine Infos zur Computerspielförderung des Bundes gibt es auf www.bmwk.de/games.

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Achim
Achim
Achim Quinke ist Geschäftsführer der Kommunikationsagentur Quinke Networks und seit über 20 Jahren in der Games-Branche aktiv. Er betreibt das Karriere-Portal Games-Career (www.games-career.com).

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