Games-Förderung in Baden-Württemberg

04.08.2025

Gute Nachrichten für die Games-Branche in Baden-Württemberg: Am 1. August 2025 ist die neue Förderrichtlinie der Games BW Förderung in Kraft getreten. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission können Entwicklungsstudios und Unternehmen nun wieder Förderanträge stellen. Das Land Baden-Württemberg und die MFG stellen dafür in diesem Jahr erneut 1,2 Millionen Euro zur Verfügung

Die Games-Förderung des Landes Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen qualitativ hochwertiger, kulturell, pädagogisch oder cross-innovativ bzw. branchenübergreifend bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Neu ist die Förderung von digitalen Spielen, die spieltypische Elemente in spielfremden Zusammenhängen verwenden (Gamification). Gefördert werden auch branchenübergreifend bedeutsame digitale Spiele, die der aktuellen Marktentwicklung entsprechen.

Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:

  • Konzeptförderung: Bis zu 20.000 Euro Zuschuss für die Entwicklung von Spielkonzepten
  • Prototypenförderung: Bis zu 120.000 Euro Zuschuss für die Erstellung spielbarer Prototypen
  • Produktionsförderung: Bis zu 500.000 Euro als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen – in begründeten Ausnahmefällen auch als Zuschuss

Neue Verfahren schaffen Planungssicherheit:

Eine wichtige Neuerung bringt mehr Struktur in das Verfahren: Statt einer laufenden Antragsstellung gibt es nun zwei feste Einreichfristen pro Jahr. Eine spezialisierte Games BW Jury begutachtet alle eingereichten Projekte nach der MFG-Verfahrensordnung für die Games BW Förderung. Die Kriterien des Kulturtests wurden entsprechend den technologischen und Marktentwicklungen der Branche angepasst. Geförderte Projekte sollen sich zudem an einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Produktionsweise orientieren.

Voraussetzungen für Antragsteller:innen:

Förderungsempfänger sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele, innovative interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter oder Gamification-Anwendungen entwickeln, herstellen oder vertreiben. Voraussetzung ist ein Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Nächste Einreichfrist: 31. August 2025

Alle erforderlichen Antragsformulare samt Anlagen und Merkblätter stehen auf den Seiten von Games BW im Download-Bereich zur Verfügung. Interessierte Entwickler:innen sollten sich beeilen. Die obligatorischen Beratungsgespräche mit dem Games BW Projektmanagement-Team können noch bis 29. August 2025 geführt werden. Neben Online-Terminen besteht auch die Möglichkeit, die Beratungsgespäche auf dem auf der gamescom am Messestand „THE LÄND“ zu führen (Halle 4.1, Stand C64 am Mittwoch,20. August zwischen 9 und 11 Uhr, und am Donnerstag, 21. August zwischen 9 und 13 Uhr).

Die Einreichfrist für Förderanträge endet am 31. August.

Quelle: MFG Baden-Württemberg

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Achim
Achim
Achim Quinke ist Geschäftsführer der Kommunikationsagentur Quinke Networks und seit über 20 Jahren in der Games-Branche aktiv. Er betreibt das Karriere-Portal Games-Career (www.games-career.com).

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