Köpfe der Spielebranche: Interview mit Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

15.05.2018

Elisabeth Secker, Geschäftsführerin USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin, ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Altersfreigabe von Videospielen und -Trailern. Seit Beginn dieses Jahres fungiert Elisabeth Secker dort als Geschäftsführerin. Die 31-jährige Kommunikations- wissenschaftlerin bringt für diese Position bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich Jugendmedienschutz mit: Zuvor arbeitete sie bei „die medienanstalten“, der Dachorganisation der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland. Welche Aufgabenbereiche die USK umfasst, welche Unterschiede zwischen Jugendmedienschutz für Computerspiele und dem für Fernsehen und Radio bestehen, aber auch was sie persönlich an diesem Themenfeld reizt, erklärt uns Elisabeth im Interview.

Games-Career: Seit Anfang dieses Jahres bist Du Geschäftsführerin der USK. Kannst du uns einen kurzen Einblick in den Aufgabenbereich der USK geben?

Elisabeth Secker:Die USK arbeitet seit über 20 Jahren als eine der zentralen Institutionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz bei Spielen. Als Einrichtung der Computerspielewirtschaft ist sie damit die verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland.

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Mehr als 20.000 Titel in der USK machen das Archiv zu einem der größten für Computer- und Videospiele weltweit

Neben der Organisation der Prüfungen im Trägermedienbereich, beraten wir im Rahmen von USK.online Unternehmen im Hinblick auf eine rechtskonforme Umsetzung des Jugendmedienschutzes im Online-Bereich. Darüber hinaus ist die USK Teil des internationalen IARC-Systems, in dessen Rahmen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Games-Career: Aus Deiner letzten Position bei „die medienanstalten“, der Dachorganisation der Landesmedienanstalten in Deutschland, bringst Du viel Erfahrung im Jugendmedienschutz mit. Was reizt dich persönlich an diesem Themenfeld?

Elisabeth Secker:Jugendmedienschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und besitzt damit einen sehr hohen Stellenwert. Persönlich finde ich es wichtig, dass Kinder und Jugendliche in einer Medienwelt aufwachsen können, die ihrer Entwicklung nicht schadet, sie aber gleichzeitig auch an den vielfältigen Möglichkeiten teilhaben lässt. Diesen Balance-Akt in einer immer komplexeren Medienumgebung hinzubekommen, sehe ich als spannende Herausforderung an.

Games-Career: Was unterscheidet Jugendmedienschutz für Computerspiele im Vergleich zum Jugendmedienschutz für Fernsehen und Radio? Und wo siehst du Parallelen?

Die USK entscheidet, welche Altersfreigabe ein Computerspiel erhält

Elisabeth Secker:Obwohl sich auch Radio und Fernsehen stetig weiterentwickeln, verändern sich Computerspiele als Medium vergleichsweise sehr viel rasanter. Gründe dafür sind, dass das Medium vergleichsweise nicht nur wesentlich jünger ist, sondern auch die Adaption von innovativen Technologien bei Games schneller gelingt. Für den Jugendschutz bleibt die stetige Medienkonvergenz eine gemeinsame Herausforderung mit anderen Medienarten. Spiele, Video- und Audioinhalte werden zunehmend auf ein und derselben Plattform abgerufen. Kohärente Regelungenfür „Offline“- und „Online“-Jugendschutz werden deshalb immer wichtiger.

Games-Career: Werden Computerspiele härter bewertet als Filme? Und wenn ja, warum?

Elisabeth SeckerFür Computerspiele gelten zum Teil andere Kriterien als für Filme, was vorrangig in der Interaktivität, die das Medium mit sich bringt, begründet ist. Dahinter steht die Vermutung, dass gleiche Inhalte unterschiedlich auf den jeweiligen Rezipienten wirken, je nachdem ob sie passiv konsumiert werden oder die Handlung wie im Spiel selbst ausgeführt wird. Da Computerspiele mittlerweile ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur sind, finden sie zunehmend auch unter künstlerischen Aspekten Beachtung. Eine leichte Annäherung zum Film gibt es darüber hinaus auch bei der Freigabe in Bezug auf gewalthaltige Inhalte. Während Spiele mit Gewaltspitzen – im Gegensatz zum Film – vor zehn bis fünfzehn Jahren teilweise keine Kennzeichnung erhielten, sind diese heute ab 18 Jahren freigegeben.

Games-Career: Gibt es bereits vor Fertigstellung eines Games einen Austausch zwischen der USK und den Entwicklern, z.B. um Spiele so anzupassen, dass sie eine niedrigere Altersfreigabe erhalten?

Elisabeth Secker:Tatsächlich besteht für Entwickler die Möglichkeit, sich im Rahmen von USK.online schon während des Entwicklungsprozesses Feedback einzuholen und sich im Hinblick auf die Kriterien des deutschen Jugendschutzes beraten zu lassen. In diesem Bereich haben wir auf Basis unserer jahrzehntelangen Prüfpraxis viel Expertise gesammelt, die wir nutzen, um Anbieter über eine jugendschutzkonforme Aufbereitung ihrer Inhalte aufzuklären. Die Altersfreigabe erfolgt im Anschluss im Rahmen eines unabhängigen Prüfverfahrens, in dem ehrenamtliche sowie ungebundene Jugendschutzsachverständige unter Leitung eines ständigen Vertreters der obersten Landesjugendbehörden über das Alterskennzeichen entscheiden.

Games-Career:Games-Career:Was fasziniert dich persönlich an Games? Wie erlebst du dieses Medium in deinem neuen Job?

Elisabeth Secker:Games bieten dem Nutzer eine unheimliche Vielfalt und enthalten unglaublich viel kreatives Potenzial. Dabei werden beeindruckende und detailgetreue Spielewelten erschaffen, die sich ständig weiterentwickeln und die Fantasie anregen. Durch meine Arbeit als Geschäftsführerin der USK konnte ich beispielsweise zum ersten Mal die Bandbreite an VR-Spielen entdecken, was mich persönlich sehr fasziniert hat. Spannend an Games finde ich, dass sie neben Spaß und Abenteuer durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten auch motivieren und dabei viel Lernpotenzial bieten können.

Games-Career: Last words?

Elisabeth Secker:Für die USK wünsche ich mir, dass wir auch in Zukunft Schritte für die Weiterentwicklung eines modernen und zeitgemäßen Jugendmedienschutz setzen können. Wichtig ist, dass wir Schutz und Teilhabe für Kinder und Jugendliche ermöglichen, Orientierung und Transparenz für Eltern, aber auch Rechtssicherheit und Erhalt der Innovationskraft für Anbieter. Mit der Anerkennung des Jugendschutzsystems der Nintendo Switch ist uns erst kürzlich ein wichtiger Meilenstein im technischen Jugendmedienschutz gelungen. Diesen Weg möchte ich gerne fortsetzen.

Liebe Elisabeth, dass das gelingt, wünschen wir dir, der USK und allen anderen sehr! Vielen Dank für das aufschlussreiche Interview!

About the author

Anietta
Anietta
Eine besessene Gamerin war Anietta zwar nie - doch die fesselnde Intensität von Videospielen kann sie dennoch nachvollziehen... Ihre Games-Erfahrungen beschränken sich in etwa auf folgende: Leidenschaftliches "Boulder Dash"- und "Oh Mummy"-Spielen auf dem Schneider Computer ihres kleinen Bruders in ihrer Kindheit, leidenschaftliches "Brickles"-Spielen auf einem eher frühen Modell des Apple Macintosh ihres Onkels, leidenschaftliches "Tetris-Spielen" auf dem Gameboy ihres kleinen Bruders, leidenschaftliches "Point and Click Adventure"-Spielen auf eigenem PC und leidenschaftliches Scrabblen, Quizduellieren und Flightcontrollen auf dem eigenen iPhone. In ihrem Privatleben geht es bei Anietta momentan leider eher darum die Spielbesessenheit ihrer drei Jungs Nick (11), Cosmo (5) und Oskar (12) zu begrenzen, denn zumindest die Großen scheinen schon fast in den Welten von "Minecraft", "Clash of Clans" und "Hearthstone" zu leben - wenn man nur von den Esstischgesprächen ausgeht. Alle drei liiiiiiiiieben Games und finden es extrem cool, dass Anietta neben ihrer Tätigkeit bei Games-Career.com schon seit einigen Jahren als Teamassistentin und gute Seele in der PR-Agentur für die Games-Branche - Quinke Networks fungiert und somit nah am Geschehen ist.

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